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Arbeitsrecht » Ihre Rechte beim Vorstellungsgespräch

 Wer bezahlt meine Anfahrtskosten zum Vorstellungsgespräch?

 Darf ich beim Vorstellungsgespräch lügen?

 Wer bezahlt meine Anfahrtskosten zum Vorstellungsgespräch?

In der Regel hat man andere Sorgen, wenn man es so weit bis zum Vorstellungstermin geschafft hat. Aber spätestens dann, wenn es mit der Stelle nicht geklappt hat, kann der Aufwendungsersatz für das Vorstellungsgespräch ein wenig trösten. Grundsätzlich hat der potentielle Arbeitgeber für den Ersatz der Fahrtkosten zum Vorstellungstermin zu sorgen. Hierunter fallen die Kosten für die Benutzung eines Pkws, der Bahn oder u.U. auch des Flugzeuges. Bei längeren Anreisen ist auch eine Verpflegungspauschale zu erstatten. Teilt der Arbeitgeber jedoch mit, dass er für Reisekosten zum Termin nicht aufkommen wird, so muss er dies auch nicht. In diesem Falle ist dieses Schreiben dem Arbeitsamt vorzulegen und dort kann man dann den Ersatz der Reisekosten beantragen. Wichtig ist jedoch, dass dies vor Antritt der Reise mit dem Arbeitsamt abgeklärt wird. Anspruch besteht allerdings nur ab dem Zeitpunkt seit dem man beim Arbeitsamt gemeldet ist.





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 Darf ich beim Vorstellungsgespräch lügen?

Erlaubte Fragen des Arbeitgebers müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, bei unerlaubten dürfen Sie jedoch die Unwahrheit sagen. Welche Fragen erlaubt sind und welche nicht lesen sie unter "Bewerbungstipps". Die Rechtsprechung erlaubt dies unter dem Gesichtspunkt, dass ein Bewerber, der eine unerlaubte Frage nicht beantworten würde, seine Chancen bei der Stellenvergabe erheblich herabsetzen würde. Lügt man jedoch auf eine erlaubte Frage des Arbeitgebers hin und stellt der Arbeitgeber auf Grund dieser Lüge den Bewerber ein, so hat der Arbeitgeber ein Anfechtungsrecht des Arbeitsvertrages. Dies bedeutet: Ficht der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis wirksam an, so wird das Arbeitsverhältnis so behandelt, als hätte es nie bestanden. Dies bedeutet allerdings nicht, dass sie bei getaner Arbeit keinen Anspruch auf Lohn hätten.





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Hinweis:
Trotz gründlicher Recherche können wir keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit der hier angebotenen Informationen geben. Wir weisen darauf hin, dass es sich bei den Informationen zu rechtlichen Fragen um allgemein formulierte Aussagen handelt, die nicht als Hilfestellung für den Einzelfall verstanden werden dürfen. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.


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