Wann habe ich nach einer Kündigung das Arbeitsamt aufzusuchen?
Am besten sofort nach Zugang der Kündigung den ansonsten drohen Nachteile beim Bezug des Arbeitslosengeldes.
Wer erhält Arbeitslosengeld?
Arbeitslosengeld erhält, wer innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren ein Jahr lang in einem sozialversicherungspflichtigen Verhältnis gestanden ist. Dazu zählen nicht Tätigkeiten als freier Mitarbeiter.
Daher ist sorgfältig zu überlegen, ob man wirklich als freier Mitarbeiter tätig sein will. Mehr dazu unter der
Rubrik "freier Mitarbeiter".
Wie viel Arbeitslosengeld erhalte ich?
Das Arbeitslosengeld beträgt grundsätzlich 60% des letzten Nettoentgeltes. Ist ein Kind zu berücksichtigen, erhöht sich der Satz auf 67% des letzten Nettogehalts.
Wann erhalte ich eine Sperre des Arbeitslosengeldes und was kann ich dagegen tun?
Grundsätzlich droht demjenigen eine Sperre des Arbeitslosengeldes, der durch eigenes Verschulden seinen Arbeitsplatz verloren hat. Darunter kann unter Umständen auch die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses fallen. Ferner kann eine Sperre erhalten, wer bei Vermittlung eines Arbeitsplatzes durch das Arbeitsamt ohne ausreichenden Grund diese Stelle ablehnt.
Zunächst müßte man gegen den Bescheid, der eine Sperre anordnet Widerspruch einlegen. Ändert die Behörde ihre Meinung diesbezüglich nicht, steht der Weg zu den Sozialgerichten offen.
Lohnt sich für mich als Bewerber der Gang zum Arbeitsamt?
In jedem Falle. Sie können sich als arbeitssuchend oder ausbildungssuchend melden. Dies bedeutet, dass Sie ab diesem Zeitpunkt einen Zuschuss in Höhe von € 260 pro Jahr für die Kosten von Bewerbungen erhalten können. Diesen Zuschuss können Sie für Bewerbungsmappen, Bewerbungsfotos, Kopien, Umschläge und Briefmarken verwenden. Diese Gelder können jedem Arbeitslosen, Arbeitssuchenden und jedem, der einen Ausbildungsplatz sucht gewährt werden. Hinzu kommen Umzugsbeihlifen, wenn der neue Job mit einem Umzug verbunden sein sollte, die Erstattung von Vorstellungskosten und die Erstattung von Weiterbildungskosten. Näheres hierzu klären sie bitte mit Ihrem zuständigen Arbeitsamt ab.
Und vergessen Sie nicht, dass Hauptaufgabe des Arbeitsamtes immer noch die Vermittlung von Arbeitsstellen ist. Ratsam ist jedoch, sich nicht ausschließlich auf eine Stellenvermittlung des Arbeitsamtes zu verlassen, da die verschiedenen Arbeitsämter und die jeweiligen Sachbearbeiter sehr unterschiedlich arbeiten.
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werden dürfen. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
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