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Arbeitsrecht » Rechte bei einer Job-Absage

 Gibt es etwas, was ich nach einer Absage zu beachten habe?

 Was kann ich tun, wenn ich die Stelle wegen meines Alters nicht bekommen habe?

 Gibt es etwas, was ich nach einer Absage zu beachten habe?

Natürlich, den Blick nach vorne und die nächste Bewerbung in Angriff nehmen. Eine Absage kann vielfache Gründe haben und muss nicht einmal mit Ihrer Person oder Ihrer Qualifikation zu tun haben. Machen Sie sich bewußt, dass Sie teilweise mit 150 anderen Bewerbern konkurrieren und daher die statistische Wahrscheinlichkeit , dass Sie diesen speziellen Job bekommen kleiner ist, als beim Roulette durch das setzen auf eine Zahl zu gewinnen. Setzen Sie sich aber auch kritisch mit Ihrer Bewerbung auseinander und ziehen sie beispielsweise Freunde zu Rate.





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 Was kann ich tun, wenn ich die Stelle aufgrund meines Geschlechts (Mann/Frau) nicht bekommen habe?

Das Bewerbungsverfahren ist für Sie noch nicht ganz beendet, wenn Ihr Arbeitgeber nur einen Mann oder nur eine Frau gesucht hat. Sie können zwar den Arbeitgeber nicht gerichtlich veranlassen Sie einzustellen. Aber Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung von in der Regel mehreren Bruttomonatsgehältern. Da Sie in der Regel aber nicht wissen bzw. beweisen können, ob der Arbeitgeber nur einen Mann oder eine Frau gesucht hat, kommt Ihnen die oberste Rechtsprechung ein wenig entgegen. Sie müssen als abgelehnter Bewerber lediglich Tatsachen glaubhaft machen, die eine Benachteiligung im Bewerbungsverfahren nahe legen. Darunter fällt z.B. die eingeschlechtlich formulierte Stellenausschreibung. Hat der Arbeitgeber beispielsweise nur einen "Koch" oder eine "Verkäuferin" gesucht, so kann über eine Klage ernsthaft nachgedacht werden. Der Arbeitgeber hat nun diese von ihm geschaffene Vermutung zu widerlegen, was ihm allerdings nur sehr schwer gelingen wird.

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 Was kann ich tun, wenn ich die Stelle wegen meines Alters nicht bekommen habe?

Alterdiskriminierung ist ein in Deutschland heiß diskutiertes Thema, da der Arbeitsmarkt immer enger wird und für ältere Arbeitnehmer der Markt besonders hart ist, obwohl sie meist weitaus mehr Erfahrung haben als jüngere. Nach EU-Recht ist jedoch eine Altersdiskriminierungsrichtlinie in deutsches Recht umzusetzen, so dass damit zu rechnen sein wird, dass auch in Deutschland Altersdiskriminierung sanktioniert wird. Dies ist aber derzeit noch nicht der Fall.





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Hinweis:
Trotz gründlicher Recherche können wir keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit der hier angebotenen Informationen geben. Wir weisen darauf hin, dass es sich bei den Informationen zu rechtlichen Fragen um allgemein formulierte Aussagen handelt, die nicht als Hilfestellung für den Einzelfall verstanden werden dürfen. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.


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