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Arbeitsrecht » Scheinselbständigkeit

 Was ist Scheinselbständigkeit?

 Bin ich als "freier Mitarbeiter" ohne Rechte?

 Was ist Scheinselbständigkeit?

Im Rahmen eines gewöhnlichen Arbeitsverhältnisses sind sogenannte Sozialabgaben wie beispielsweise Rentenversicherung, Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung zu leisten. Diesen Anteil am Bruttomonatsgehalt tragen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte.

Freie Mitarbeiter werden in vielen Branchen beschäftigt, um besondere Dienstleistungen, die nur temporär benötigt werden, erbringen zu können. In diesem Falle ist es eine Möglichkeit für das Unternehmen, Projekte wirtschaftlich abzuwickeln und für den freien Mitarbeiter eine Gelegenheit, seine Arbeitsleistung frei einzuteilen und sein eigener Herr zu sein. Findige Arbeitgeber kommen aber in vielen Sparten auf die Idee, einen freien Mitarbeiter zu beschäftigen, um sich die Sozialabgaben zu sparen, keinen bezahlten Urlaub und auch keinen Kündigungsschutz gewähren zu müssen. Für den "freien Mitarbeiter" erscheint diese Vorgehensweise auf den ersten Blick auch vorteilhaft, da auf seinem Konto ein höherer Geldbetrag eingeht und er lediglich die Einkommensteuer selber abführen muß. Vielen "freien Mitarbeitern" ist aber nicht klar, dass es sich hierbei um eine Medaille mit zwei Seiten handelt. Dem "freien Mitarbeiter" bzw. Scheinselbständigen muss klar sein, dass er in keine Arbeitslosen- und Rentenversicherung einbezahlt hat und daraus auch später keine Ansprüche geltend machen kann. Darüber hinaus obliegt es seiner eigenen Verantwortung, für Kranken- und Pflegeversicherung zu sorgen.





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 Bin ich als "freier Mitarbeiter" ohne Rechte?

Nein, das sind Sie nicht. In vielen Fällen bestimmen sich Ihre Rechte nach dem mit Ihrem Vertragspartner geschlossenen "Mitarbeitervertrag" oder "Kooperationsvertrag" oder wie diese Verträge auch sonst teilweise bezeichnet werden sowie aus den allgemeinen Gesetzen.

Wer jedoch der Ansicht ist, dass er in Wirklichkeit Arbeitnehmer und nicht "freier Mitarbeiter" ist, der kann vor dem Arbeitsgericht durch eine sog. Statusklage überprüfen lassen, ob er Arbeitnehmer ist oder nicht und dann seine als Arbeitnehmer bestehenden Rechte durchsetzen.





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Hinweis:
Trotz gründlicher Recherche können wir keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit der hier angebotenen Informationen geben. Wir weisen darauf hin, dass es sich bei den Informationen zu rechtlichen Fragen um allgemein formulierte Aussagen handelt, die nicht als Hilfestellung für den Einzelfall verstanden werden dürfen. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.


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