Welche Kosten kommen durch einen Rechtsstreit auf mich zu?
Die Gerichts- und Anwaltskosten richten sich nach der Höhe des Streitwertes. Die Gerichtskosten sind vor den Arbeitsgerichten grundsätzlich geringer als vor den Zivilgerichten. Dies beruht darauf, dass der Arbeitnehmer nicht durch hohe Gerichtskosten von der Geltendmachung seiner Rechte abgehalten werden soll. Besonderheit im Arbeitsgerichtsprozess erster Instanz: der Verlierer trägt nicht die Anwaltskosten des Gegners.
Wer trägt meine Kosten?
Deckt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Rechtsstreits ab oder kann Prozesskostenhilfe gewährt werden, dann werden die Kosten gering gehalten.
Bei der Rechtschutzversicherung ist zu beachten, dass regelmäßig die Rechtschutzversicherer eine 3-monatige Wartezeit nach Abschluss der Versicherung voraussetzen, um die Kosten zu übernehmen.
Prozesskostenhilfe wird nur gewährt, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat und der Kläger die Kosten für Anwalt und Gericht nicht selbst aufbringen kann.
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