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Arbeitsrecht » Rechte bei einer Job-Zusage

 Was ist bei Abschluss des Arbeitsvertrages zu beachten?

 Was bestimmt in meinem neuen Arbeitsverhältnis meine Rechte?


 Was ist bei Abschluss des Arbeitsvertrages zu beachten?

Glückwunsch! Sie haben es geschafft, wenn die Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag geleistet ist. Machen Sie sich bewußt, dass der unterzeichnete Arbeitsvertrag eine Hauptrechtsquelle ist, die möglicherweise und hoffentlich sehr lange Ihre Rechte bestimmen wird. Auch hier ist es wichtig, sich Zeit zum Durchlesen zu gönnen und keine übereilten Schritte zu wagen. Insbesondere sollte gut geprüft werden, ob die Konditionen Ihres zukünftigen Arbeitgebers wirklich so gut sind, wie sie beim Vorstellungsgespräch in Aussicht gestellt worden sind. Prüfen Sie also genau, ob die mündlich vereinbarten Konditionen hinsichtlich Gehalt und Überstundenabgeltung auch im Arbeitsvertrag enthalten sind. Fallen Sie Ihrem Arbeitgeber nicht gleich um den Hals wenn er Ihnen bei einer Fünftage-Woche zwanzig Tage Urlaub gewährt. Dies entspricht nämlich dem gesetzlichen Mindesturlaub und hätte im Arbeitsvertrag gar keiner Erwähnung bedurft. Für einen Bewerber, der möglicherweise das Arbeitsverhältnis nur für einen Übergangszeitraum eingehen möchte und auf eine anschließende Selbständigkeit schielt, können Wettbewerbsabreden und Vertragsstrafen für sein späteres Unternehmen von erheblicher Bedeutung sein.





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 Was bestimmt in meinem neuen Arbeitsverhältnis meine Rechte?

Grundlage Ihres neuen Arbeitsverhältnisses sind natürlich der beiderseitige Arbeitsvertrag und die deutschen und europäischen Arbeitsgesetze, die allerdings einem steten Wandel unterzogen sind. Hinzu kommen Betriebsvereinbarungen und betriebliche Übungen, die möglicherweise erst während des Arbeitsverhältnisses entstehen. Verweist Ihr Arbeitsvertrag auf die Bestimmungen eines Tarifvertrages, so bitten Sie Ihren Arbeitgeber, Ihnen einen Einblick in diesen Tarifvertrag zu gewähren. Ihr Arbeitgeber weiß in der Regel sehr genau seine Rechte aus dem anzuwendenden Tarifvertrag. Insbesondere sind auf sog. Ausschlußfristen zu achten, die oftmals im Tarifvertrag, manchmal aber auch im Arbeitsvertrag vereinbart sind. Dies sind Fristen innerhalb derer die Vertragsparteien, also Arbeitgeber und Sie, Rechte aus dem Arbeitsverhältnis geltend machen müssen. Verlangen Sie beispielsweise Ihren Lohn oder die Vergütung von Überstunden erst nach Ablauf dieser Fristen schauen sie ins Leere.





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Hinweis:
Trotz gründlicher Recherche können wir keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit der hier angebotenen Informationen geben. Wir weisen darauf hin, dass es sich bei den Informationen zu rechtlichen Fragen um allgemein formulierte Aussagen handelt, die nicht als Hilfestellung für den Einzelfall verstanden werden dürfen. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.


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