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Arbeitsrecht » Ihre Rechte als Bewerber
Bin ich als Bewerber rechtelos?
Nein, keinesfalls. Auch wenn sich viele Bewerber so vorkommen mögen, dass sie hilflos in der Hand des potentiellen neuen Arbeitgebers liegen, weil sie ja um einen Arbeitsplatz kämpfen.
Grundsätzlich ist es so, dass der Arbeitgeber natürlich nach seinem Ermessen einen Bewerber einstellen darf. Das bedeutet, man kann nicht etwa auf Einstellung klagen, weil man glaubt der beste Bewerber zu sein. Die Frage, wer letztlich die ausgeschriebene Stelle bekommt, wird durch eine Vielzahl von Faktoren bestimmt. Hilfreich hierfür sind fachliche Ratgeber. Siehe dazu unter "Bewerbungs-Tipps".
Eine Grenze hat das Ermessen dort, wo der Arbeitgeber Bewerber eines bestimmten Geschlechtes nicht einstellen will. Der Arbeitgeber darf einem Bewerber nicht deswegen absagen, weil er ein Mann oder eine Frau ist. Mehr dazu unter der Rubrik "Absage".
Was passiert, wenn meine Bewerbungsunterlagen nicht zurückgeschickt werden?
Bewerbungen sind teuer. Das weiß jeder, der schon eine Menge Bewerbungen verschickt hat. Umso ärgerlicher ist es, wenn der potentielle Arbeitgeber entweder aus Schlamperei oder aus Geiz die Bewerbungsmappe nicht zurückschickt.
Grundsätzlich hat derjenige, der eine Stelle öffentlich (Zeitung, Internet, Arbeitsamt etc.) ausschreibt dafür zu sorgen, dass die Bewerbungsunterlagen auf seine Kosten dem Bewerber zurückgeschickt werden. Tut er das nicht, so ist der Arbeitgeber daran schriftlich höflich zu erinnern. Rührt sich dann immer noch nichts, könnte man auf dem Klagewege an seine Bewerbungsunterlagen gelangen. Natürlich überlegt man es sich zweimal wegen 10 bis 15 Euro vors Arbeitsgericht zu ziehen, aber andererseits kann man hiermit ein Zeichen setzen, dass man als Bewerber ernst genommen werden möchte.
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Hinweis:
Trotz gründlicher Recherche können wir keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit
der hier angebotenen Informationen geben. Wir weisen darauf hin, dass es sich bei den Informationen zu rechtlichen
Fragen um allgemein formulierte Aussagen handelt, die nicht als Hilfestellung für den Einzelfall verstanden
werden dürfen. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
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