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Arbeitsrecht » Ihre Rechte bei einer Kündigung

 Muß ich es einfach so hinnehmen, wenn mein Chef mir mein Arbeitsverhältnis kündigt?

 Habe ich nach einer Kündigung Anspruch auf eine Abfindung?

 Wann weiß ich, ob eine Kündigung rechtmäßig oder rechtswidrig ist?

 Ist es sinnvoll, wenn mir der Arbeitgeber außergerichtlich einen Aufhebungsvertrag anbietet?

 Muß ich es einfach so hinnehmen, wenn mein Chef mir mein Arbeitsverhältnis kündigt?

Nein, natürlich nicht, denn wie bei nahezu allen Rechtsbeschneidungen in Deutschland gibt es auch hiergegen rechtlichen Schutz. Die Rechtmäßigkeit einer Kündigung kann vor den Arbeitsgerichten überprüft werden. Wichtig ist, dass man als Arbeitnehmer eines größeren Betriebes nur drei Wochen nach Zugang der Kündigung Zeit hat, seine Rechte geltend zu machen. Nach Ablauf der Dreiwochenfrist können die Rechte des Arbeitnehmers nicht mehr geltend gemacht werden. Wem also von seinem Arbeitgeber gekündigt wurde und wer gegen diese Kündigung vorgehen will, der sollte eiligst einen Rechtsanwalt aufsuchen.





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 Habe ich nach einer Kündigung Anspruch auf eine Abfindung?

Ein weit verbreiteter Irrtum. Das Gesetz sieht nicht vor, dass der Arbeitnehmer, dem von seinem Arbeitgeber gekündigt wurde, einen Anspruch auf eine Abfindung hat. Tatsache ist jedoch, dass ca. 80 % aller Kündigungsschutzprozesse mit einem gerichtlichen Vergleich enden, bei dem der Arbeitgeber bereit ist, eine Abfindung zu bezahlen.

Grund hierfür ist, dass der Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess in der Regel Beweise dafür erbringen muß, dass die Kündigung rechtmäßig war. Ein Prozess, der nicht mit einem Vergleich endet, kann sich über mehrere Monate bzw. Jahre hinziehen. Stellt sich dann heraus, dass die Kündigung rechtswidrig war, wird es teuer für den Arbeitgeber. Er hätte nämlich für den gesamten Zeitraum den Lohn des Arbeitnehmers weiter bezahlen müssen. Wenn also der Arbeitgeber bereit ist, eine Abfindung zu bezahlen, dann erkauft er sich sozusagen das Einverständnis des Arbeitnehmers mit einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.





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 Wann weiß ich, ob eine Kündigung rechtmäßig oder rechtswidrig ist?

In der Praxis weiß man dies nie so genau, so dass zu empfehlen ist, nahezu jede arbeitsrechtliche Kündigung einer gerichtlichen Überprüfung zu unterziehen. In 80 Prozent der Fälle endet ein solcher Prozess mit einem Vergleich und für den Arbeitnehmer springt vielleicht eine lukrative Abfindung heraus.

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 Ist es sinnvoll, wenn mir der Arbeitgeber außergerichtlich einen Aufhebungsvertrag anbietet?

Hierbei ist größte Vorsicht geboten. Selbstverständlich möchte der Arbeitgeber mit einer außergerichtlichen Lösung einen Zustand herbeiführen, der für ihn am günstigsten ist. Die Interessen des Arbeitnehmers bleiben hierbei oftmals auf der Strecke. So droht beispielsweise eine Sperre beim Bezug des Arbeitslosengeldes, wenn man das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet bzw. wenn man selbst schuld am Verlust des Arbeitsplatzes ist.
Es ist unbedingt anzuraten sich bei der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages Überdenkzeit zu gönnen und keine übereilten Schritte zu tätigen. Holen Sie wenn möglich fachkundigen Rechtsrat ein.

Einige schwarze Schafe von Arbeitgebern haben schon versucht in nötigender Weise den Arbeitnehmer dazu zu bewegen einen für den Arbeitnehmer äußerst nachteiligen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen. Natürlich ist dies nicht erlaubt, aber in einem Gerichtsverfahren dies zu beweisen ist oftmals unmöglich und nach einem neuesten Urteil des Bundesarbeitsgerichtes wird der Arbeitnehmer nicht als "Verbraucher" im Sinne des Gesetzes gesehen, der besonderen Schutz verdient.

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Hinweis:
Trotz gründlicher Recherche können wir keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit der hier angebotenen Informationen geben. Wir weisen darauf hin, dass es sich bei den Informationen zu rechtlichen Fragen um allgemein formulierte Aussagen handelt, die nicht als Hilfestellung für den Einzelfall verstanden werden dürfen. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.


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