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Arbeitsrecht » Arbeitszeugnis

 Wer hat Anspruch auf ein Zeugnis?

 Was sagt mein Zeugnis aus?

 Was ist zu tun, wenn ich mit meinem Zeugnis nicht einverstanden bin?

 Wer hat Anspruch auf ein Zeugnis?

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer nach Abschluss des Dienstverhältnisses Anspruch auf ein Zeugnis. Zu unterscheiden ist das einfache Zeugnis vom qualifizierten Zeugnis. Das qualifizierte Zeugnis unterscheidet sich vom einfachen darin, dass es eine Bewertung der Leistung enthält. Die Bedeutung eines Zeugnisses ist in der heutigen Arbeitswelt unverkennbar , denn für den Arbeitgeber ist es außer seinem persönlichen Eindruck die einzige Information, die er über den Charakter und die Fähigkeiten des neu einzustellenden Arbeitnehmers erlangen kann. Schon vor diesem Hintergrund sollte man auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis hinwirken, denn ein einfaches Zeugnis wird heutzutage kaum mehr erteilt und kann beim neuen Arbeitgeber zu Missverständnissen führen.





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 Was sagt mein Zeugnis aus?

Es ist unlängst bekannt, dass ein Arbeitszeugnis eine eigene etwas versteckte Geheimsprache enthält und das man fast schon einen "Arbeitszeugnisübersetzer" braucht um zu erfahren, was der frühere Arbeitgeber tatsächlich mitteilen wollte. Grund hierfür ist, dass derjenige, der ein Arbeitszeugnis schreibt einen kleinen Spagat zwischen der Wohlwollenspflicht und der Wahrheitspflicht machen muss.

So kann beispielsweise die Formulierung "wir möchten seine Fähigkeit hervorheben, die Aufgaben mit großem Erfolg zu delegieren" heißen, dass es sich bei dem Arbeitnehmer um einen Drückeberger handelte.

Taucht in einem Arbeitszeugnis die Formulierung auf, dass der Arbeitnehmer "durch seine Geselligkeit zur Verbesserung des Betriebsklimas beitrug" so ist daraus zu lesen, dass er in Wirklichkeit ein Alkoholiker sei.

Aus der Passage "er bewies stets Einfühlungsvermögen für die Belange der Belegschaft" zu schließen, dass der Arbeitnehmer in Wirklichkeit sexuelle Kontakte zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern suchte, mag sehr gewagt sein, wird allerdings von vielen Arbeitgebern so interpretiert.

Anhand dieser Beispiele sehen Sie, dass es wichtig sein kann, sein Zeugnis zur Überprüfung an einen Fachmann weiterzuleiten, um entscheidende Nachteile beim späteren Bewerbungsverfahren ausschließen zu können.

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 Was ist zu tun, wenn ich mit meinem Zeugnis nicht einverstanden bin?

Oftmals ist das Zeugnis ein letzter Zankapfel. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer nochmals versteckt mitteilen, was er von ihm hält. In vielen Fällen wissen aber auch Arbeitgeber ein ordentliches Zeugnis nicht zu schreiben und bei einem schlechten Zeugnis steht gar keine Absicht dahinter. In solchen Fällen wird der Arbeitnehmer schnell zu seinem Ziel kommen, wenn er den Arbeitgeber hierauf hinweist und um die Ausstellung eines neuen Arbeitszeugnisses bittet. Weigert sich der Arbeitgeber jedoch das Zeugnis abzuändern, so ist das Arbeitsgericht der nächste Schritt, um zu seinem Recht zu kommen. Hat der Arbeitgeber ein unterdurchschnittliches Arbeitszeugnis erteilt, so ist es meist einfach, eine Zeugniskorrektur zu erlangen, da der Arbeitgeber die mangelnde Leistung zu beweisen hat. Will der Arbeitnehmer von einem durchschnittlichen Zeugnis auf ein gutes oder gar sehr gutes Zeugnis gehoben werden, dann wird es schwierig, denn er muss beweisen, dass er dieses Zeugnis verdient hat.





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Hinweis:
Trotz gründlicher Recherche können wir keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit der hier angebotenen Informationen geben. Wir weisen darauf hin, dass es sich bei den Informationen zu rechtlichen Fragen um allgemein formulierte Aussagen handelt, die nicht als Hilfestellung für den Einzelfall verstanden werden dürfen. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.


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