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 Unerlaubte Fragen

Nur Fragen, die unmittelbar bezogen auf die neue Tätigkeit gestellt werden und Aufschluss über den Grad Ihrer beruflichen Befähigung geben, sind erlaubt.

Tipp:
Es ist im Gespräch immer besser, irgendeine als gar keine Antwort zu geben - auch wenn es eine Notlüge ist. Beantworten Sie eine unzulässige Frage falsch, so hat dies keinerlei Auswirkung auf den Arbeitsvertrag.

Tipp:
Falls bei einem Vorstellungsgespräch unverhältnismäßig viele solcher unzulässigen Fragen gestellt werden, sollten Sie darüber nachdenken, ob die Neugierde des potenziellen Arbeitgebers nicht zu groß ist und ob Sie mit einer solchen Unternehmenskultur umgehen können.

Fragen zu folgenden Themen sind z.B. unzulässig:
  • Politische Meinung
  • Gewerkschaftliche Zugehörigkeit
  • Ehe- und Familienplanung
  • Ausbildung und Beruf des Lebenspartners
  • Finanzielle Situation


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